Wahlarzt
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Honorare werden direkt zwischen dem Arzt und dem Patienten verrechnet. Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingreicht werden, um eine teilweise Kostenrückerstattung zu beantragen.
Ihr Vorteil bei einem Wahlarzt
- Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch
- Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung
- Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine
- Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination
- Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt ihres Vertrauens
- Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind